Zusammenfassung
Das System der Sammlung und Wiederaufarbeitung bzw. Reparatur von gebrauchten Elektro- und Elektronik(haushalts)geräten verfügt in Deutschland noch über große Reserven und zahlreiche Rechtsunsicherheiten. Zwar sind die Vertreiber der Geräte zu deren Rücknahme verpflichtet, durch die aktuelle Gesetzgebung entstehen ihnen aber auch Probleme, da diese Geräte hierbei zu Abfall geworden sind und damit anderen rechtlichen Regelungen unterworfen werden als wären sie noch Produkte.
Die Wiederaufarbeitung bzw. Reparatur könnte stattdessen ein verfrühtes Wegwerfen solcher Haushaltsgroßgeräte verhindern und wertvolle Ressourcen schonen helfen. Dazu ist es erforderlich, rechtliche Hürden durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Elektrogesetz (ElektroG) zu erkennen und zu überwinden. Außerdem gilt es Geschäftsmodelle zu entwickeln, die eine rechtssichere Wiederverwendung ermöglichen und sicherstellen, dass bei der Abholung von gebrauchten Geräten der automatische Beginn der Abfalleigenschaft vermieden wird.
In der ersten Phase des Projektes wird ein aufskalierbares Rücknahme- und Wiedervermarktungssystem konzeptioniert und in Kooperation mit Praxispartnern pilotweise getestet. Eine Begleitung und zielgerichtete Auswertung der Pilotprojekte soll zur Anpassung der Geschäftsmodelle beitragen. In der Fortsetzungsphase liegt der Fokus darauf, den Ansatz deutschlandweit auszuweiten und über forcierte Werbemaßnahmen den volkswirtschaftlichen Umweltverbesserungen durch Aufarbeitung, Reparatur und Wiederverwendung von Geräten bei Verbrauchern, Handel, Politik und Herstellern stärkere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen.